2 Rechnungen gehört. Die Rechnungen wurden durch die Einzelfirma «F.________» resp. durch E.________ bezahlt oder hätten durch dessen Konto bezahlt werden sollen. Somit ist ein Vermögensschaden einzig bei E.________ bzw. dessen Einzelfirma möglich. Gemäss Handelsregisterauszug ist E.________ alleiniger Inhaber dieser Einzelunternehmung, womit nur er als unmittelbar Geschädigter im Sinne von Art. 118 Abs. 1 StPO gilt. Da sich nur als Privatkläger/in konstituieren kann, wer als Geschädigte/r im Sinne von Art. 115 StPO gilt (Art.