3. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: C.________ konstituierte sich im vorliegenden Verfahren gemäss dem Formular «Strafantrag – Privatklage» vom 19.05.2020 sowohl bezüglich des Vorwurfes der Drohung als auch des Betrugs als Privatklägerin im Strafpunkt. […] Gegenstand des vorliegenden Strafverfahrens ist der Vorwurf des Betrugs sowie der Drohung. Hinsichtlich Drohung gilt C.________ zweifelsohne als Geschädigte und kann sich dementsprechend als Privatklägerin konstituieren.