1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) ein Strafverfahren wegen Betrugs und Drohung. Am 4. August 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) bezüglich des Vorwurfs des Betrugs nicht als Privatklägerin zugelassen werde. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 10. August 2020 Beschwerde und beantragte die Zulassung als Strafklägerin. Mit Stellungnahme vom 20. August 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.