Andererseits schätzt sie Zahlungen im Umfang von rund CHF 370'000.00 als gerechtfertigt ein. In diesem Umfang liegt also kein Vermögensschaden vor, weshalb auch der angetönte Eingehungsbetrug nicht erfüllt sein kann, selbst wenn sich das aktenkundige Schufa-Zertifikat als Fälschung erweisen sollte. 4.5.5