dies offenbar ohne zuvor die verlangten Unterlagen eingesehen zu haben. Die Beschwerdeführerin scheint dem Beschuldigten aufgrund seiner (angeblichen) Erklärungen, in den Bereichen Gebäuderenovierung und Gastronomie grosse Erfahrung zu haben und sich als Verantwortlicher umfassend um die Renovierung und den anschliessenden Hotelbetrieb zu kümmern, blind vertraut zu haben. 4.5.3