8 und auch keine Belege eingefordert wurden (vgl. Beilage 6 zur Einvernahme von G.________ vom 18. September 2019). Es folgten alsdann weitere Zahlungen. Am 28. April 2019 forderte der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin beim Beschuldigten erneut eine Auflistung der angefallenen Kosten unter Beilage von Lohn- und Lieferantenrechnungen ein. Dies mit dem Hinweis darauf, dass sein «Etat für die Massnahme E.________ jetzt fast vollständig aufgebraucht» sei.