Vor dem Hintergrund der Vorstrafen des Beschuldigten sei nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft dies unberücksichtigt gelassen habe. Ausserdem seien im Zusammenhang mit dem Betrugsfall bereits Anzeigen wegen Schwarzarbeit an die Arbeitsmarktkontrolle Bern (AMKBE) respektive das Amt für Wirtschaft erfolgt und sei gemäss Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 1. Juli 2020 am 24. März 2020 ein weiterer Anzeigerapport