4 führung der Beschwerdeführerin kümmern können. Von primärer Bedeutung sei in dieser Zeit seine Gesundheit gewesen. Er sei zu seiner Entlastung sehr froh gewesen, mit dem Beschuldigten einen vermeintlich zuverlässigen Pächter für das Hotel gefunden zu haben. Dieser habe vorgespiegelt, in den Bereichen Gebäuderenovierung und Gastronomie grosse Erfahrung zu haben, und sich dazu bereit erklärt, sich als Verantwortlicher umfassend um die Renovierung und den anschliessenden Hotelbetrieb zu kümmern. Daher sei ohne Weiteres von einer arglistigen Täuschung auszugehen.