4.2 Die Beschwerdeführerin lässt zusammengefasst vorbringen, der Zeuge J.________ habe bestätigt, dass die Beschwerdeführerin vom Beschuldigten zu hohe Lohn- und Materialkosten in Rechnung gestellt und sie Kosten für vom Beschuldigten frei erfundene Mitarbeiter fakturiert habe. Die Handlungen des Beschuldigten seien auch Gegenstand des beim Regionalgericht Oberland hängigen Verfahrens CIV 20 1022. Die Staatsanwaltschaft lasse ausser Acht, dass die Beschwerdeführerin erst Ende Juli 2019 durch J.________ – einen gekündigten Mitarbeiter des Beschuldigten – über dessen betrügerische Handlungen in Kenntnis gesetzt worden sei.