3 vollziehbar, […] trotz der offensichtlich intransparenten bis nicht vorhandenen Abrechnung von A.________ weiterhin Zahlungen im genannten Umfang zu tätigen. Ohnehin muss festgehalten werden, dass die B.________ GmbH durch die vorbehaltlosen Zahlungen ohne hinreichende, aussagekräftige Belege resp. ohne weitere konkrete Abklärungen das Mindestmass an Opfermitverantwortung nicht ausgeübt hat.