___ Ende April/Anfangs Mai 2019 eine detaillierte Aufstellung der bezahlten Gesamtbeträge, was A.________ für später in Aussicht stellte. Ebenfalls stellte er ihm in Aussicht, dass er ihm bei seinem nächsten Besuch die bezahlten Rechnungen zur Einsicht überlasse. Eine arglistige Täuschung, welche zu einer Vermögensdisposition bei der B.________ GmbH führte, ist nicht ersichtlich. Die Zahlungen erfolgten gestützt auf die sehr einfach gehaltenen Rechnungen der H.________ (vgl. Anlage 2 zum Sachverhalt). Darin sind keine arglistigen Täuschungen ersichtlich, namentlich sind mit diesen Rechnungen auch keine Belege versandt worden, welche unzutreffend gewesen wären.