Im Januar 2019 ersuchte G.________ um eine detaillierte Abrechnung, diese erhielt er am 22.1.2019 als einfache Zusammenstellungen der bisher angefallenen Kosten, aufgeteilt auf das Hotel und das Personalhaus. Eine Nachfrage zu dieser Zusammenstellung erfolgte durch G.________ anfangs März 2019, A.________ bestätigte in der Folge einen Fehler bei der Übermittlung (1 Seite vergessen, 1 Seite doppelt gesandt). In der Folge sind dazu von Seiten der B.________ GmbH resp. von G.________ keine weiteren Abklärungen vorgenommen worden. Schliesslich verlangte G.________ Ende April/Anfangs Mai 2019 eine detaillierte Aufstellung der bezahlten Gesamtbeträge, was A.__