2 für die Renovation des Hotels D.________ in E.________ inkl. Personalhaus bezahlt, meist in Form von "Abschlagszahlungen" von CHF 26’925.00 (CHF 25'000.00 plus Mehrwertsteuer 7,7 %). Erstmals im August 2018 erachtete G.________ eine Abrechnung für Sonderausgaben nicht nachvollziehbar und erkundigte sich danach, weitere Abklärungen diesbezüglich sind nicht ersichtlich, die Rechnung wurde durch G.________ mit einer Kürzung beglichen. Im Januar 2019 ersuchte G.___