382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. In Bezug auf den rechtserheblichen Sachverhalt verweist die Kammer vorab auf die detaillierten Ausführungen in der angefochtenen Verfügung (S. 1-5). Im Kern geht es um Folgendes: Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, bezweckt das Führen des Hotels D.________ in E.________. Gesellschafter ist der in F.________ (DE) wohnhafte G.________. Am 27. Februar 2018 schloss die Beschwerdeführerin mit dem Beschuldigten einen Miet- bzw. Pachtvertrag über das Hotel D.________ ab.