Die Behauptungen, der Privatkläger sei auf die Zahlungen nicht angewiesen und er verdiene das Entgelt nicht mehr, sind pauschale Behauptungen, die für den angeblich Getäuschten von vornherein als wahr oder unwahr erkennbar sind, weil es sich um ihm bekannte Informationen über sich selber handelt. Auch die Feststellung, die Steuerverwaltung des Kantons Bern verhindere die weitere Auszahlung stellt keine arglistige Täuschung, sondern eine einfache Lüge dar. Unter der Annahme, C.__