5 Der Regionale Staatsanwalt prüfte die Frage des Vorliegens eines Betrugs zu recht einerseits unter der Prämisse, C.________ sei im Zeitpunkt des Vorfalls urteilsfähig gewesen und andererseits unter der Prämisse, C.________ sei im Zeitpunkt des Vorfalls urteilsunfähig gewesen. Wenn davon ausgegangen wird, C.________ sei zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung urteilsfähig gewesen, so konnte er […] ohne Weiteres freiwillig und unbeeinflusst auf die weiteren Zahlungen verzichten und es liegt klarerweise kein Betrug vor.