Im Übrigen wäre ein solcher durch ein Gericht zu beurteilen. Schliesslich liege kein strafloses Putativdelikt vor, denn der Wille des Beschuldigten sei nicht einfach auf die Erlangung einer ungültigen Verzichtserklärung gerichtet gewesen, sondern darauf, die Einstellung der monatlichen Zahlungen an den Beschwerdeführer zu erreichen und so die gewinnminimierenden Ausgaben der G.________ AG zu vermeiden. Die erschlichene Erklärung habe dazu gedient, künftige Zahlungen zu vermeiden und hierfür einen «Beleg» zu haben.