Dies, indem sie den Beschwerdeführer am 18. Oktober 2019 oder danach eine Erklärung hätten unterzeichnen lassen, in welcher dieser auf ihm zustehende finanzielle Leistungen in der Höhe von monatlich CHF 5’000.00 bis zu seinem Lebensende verzichtet habe. Die Beschuldigten hätten im Zeitpunkt der Unterzeichnung gewusst, dass der Beschwerdeführer nicht urteilsfähig gewesen sei, und sie hätten in der Erklärung tatsachenwidrige Behauptungen aufgestellt;