3. Die Beschwerdeführerin 2 wird zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 41'452.00 an den Kanton Bern verurteilt. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Beschlagnahmung der Vermögenswerte auf dem Konto des Regionalgerichts Bern-Mittelland im Umfang von CHF 41'452.00 aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Beschlusses. 4. Das Regionalgericht Bern-Mittelland wird angewiesen, der Beschwerdeführerin 2 einen Betrag von CHF 20'220.25 auszuzahlen.