17 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass A.________ sel. nicht Partei des Beschwerdeverfahrens ist. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziff. 4 des Beschlusses des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Juli 2020 wird aufgehoben.