__ persönlich auferlegt. 11.2 Das Rechtsbegehren der Beschwerdeführerin 2 richtet sich gegen die Festlegung einer Ersatzforderung von CHF 61'672.25. Dieses wird teilweise gutgeheissen; die Beschwerdeführerin 2 unterliegt zu rund zwei Dritteln. Die auf diesen Teil des Verfahrens entfallenden Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden ihr 16 daher im Umfang von zwei Dritteln, ausmachend CHF 800.00, zur Bezahlung auferlegt.