Ausgangspunkt für die Berechnungen bildet der tiefste Saldo, den das Konto in der fraglichen Zeit je hatte, da der massgebliche Sockel logischerweise nicht höher sein kann als der tiefste Kontostand. Zum Sockel hinzugezählt werden anschliessend jene Zahlungseingänge, die laut Angaben des Beschuldigten nachweislich aus dem Drogenverkauf stammen. Dabei ist primär auf seine Aussagen anlässlich der ausführlichen Einvernahme vom 6. August 2013 abzustellen. Zwar gab er bei seiner späteren Einvernahme vom 21. Juni 2017 an, damals extrem unter Stress und Psychopharmaka-Einfluss gestanden zu haben und Dinge zugegeben zu haben, von denen er im Nachhinein nicht mehr sicher gewesen sei (pag.