Da die Einziehung nicht angefochten ist, ist die Beschwerdekammer an diesen Betrag gebunden. Die angefochtene Ersatzforderung knüpft jedoch an die gleichen Voraussetzungen an und kommt dort zum Tragen, wo die Einziehung nicht mehr möglich ist, weil die fraglichen Vermögenswerte nicht mehr verfügbar sind. Deshalb sind beim UBS- Privatkonto, bei dem beide Massnahmen greifen, im Hinblick auf die Festlegung der Ersatzforderung auch die Voraussetzungen der Einziehung zu prüfen. 9.3 Konkret ist gemäss Sockeltheorie zunächst der Sockel des deliktischen Geldes zu bestimmen. Es gilt zu eruieren, welche der ab Juli 2011 auf die Konten des Be-