Kriminelles Vermögen - Kriminelle Organisationen, Band I, 2018, N. 254 zu Art. 70 StGB; TRECHSEL/JEAN-RICHARD, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, N. 8 zu Art. 70 StGB): Anders als bei anderen Lösungsansätzen, bei denen das deliktische Geld je nach Theorie einen mehr oder weniger grossen Teil des Vermögens kontaminiere, gelte hier nur jenes Vermögen als deliktisch, welches tatsächlich aus der Vortat herrühre.