Es ist mithin anhand einer «Papierspur» («paper trail») nachzuweisen, dass die einzuziehenden Werte an Stelle der deliktisch erlangten Originalwerte getreten sind. Ist die Papierspur nicht rekonstruierbar, so ist auf eine Ersatzforderung in entsprechender Höhe zu erkennen (Urteil des Bundesgerichts 6B_285/2018 vom 17. Mai 2019 E. 1.4.2). 5.2 Praktische Probleme ergeben sich dort, wo sich Vermögenswerte, die durch eine Straftat erlangt wurden, mit solchen legaler Herkunft vermischen.