Dagegen erhoben der Beschuldigte und dessen Erbengemeinschaft (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) am 7. August 2020 Beschwerde. Sie beantragten, Ziff. 4 des angefochtenen Beschlusses sei aufzuheben und der Betrag von CHF 61'672.25 sei unter Aufhebung der Beschlagnahme an die Beschwerdeführerin 2 auszubezahlen, dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Nebst dem stellte der amtliche Verteidiger des Beschuldigten für den Fall, dass die amtliche Verteidigung das Beschwerdeverfahren nicht umfasse, ein Gesuch um amtliche Einsetzung. Nachdem der Verteidiger aufgefordert worden war, das Gesuch um