Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Beschlagnahmung der Vermögenswerte auf dem Konto des Regionalgerichts Bern-Mittelland im Umfang der verbleibenden CHF 61’672.25 aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Beschlusses.»