Mit Beschluss vom 27. Juli 2020 stellte das Regionalgericht das Strafverfahren ein und auferlegte die Verfahrenskosten dem Kanton Bern (Ziff. 1 und 2). Von den beschlagnahmten Vermögenswerten zog es CHF 37'735.98 ein (Ziff. 3). Weiter beschloss das Regionalgericht (Ziff. 4): «Die Erbengemeinschaft von A.________., bestehend aus C.________ und D.________, wird ferner zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 61'672.25 an den Kanton Bern verurteilt (Art. 71 Abs. 1 StGB).