Beschwerde gegen den Beschluss des Regionalgerichts Bern- Mittelland, Kollegialgericht Dreierbesetzung, vom 27. Juli 2020 (PEN 20 64) Regeste: Art. 70 und 71 StGB; Einziehung von Vermögenswerten und Ersatzforderungen Die Einziehung von Vermögenswerten eines Bankkontos, auf dem sich Gelder legaler mit solcher illegaler Herkunft gemischt haben, erfolgt nach der sog. Sockel- oder Bodensatztheorie. Dabei sinken die deliktischen Gelder gewissermassen auf den Boden des Gesamtvermögens ab. Bezüge werden vorab aus dem legalen Vermögen getätigt.