6. Nach dem Gesagten ist die Beschlagnahme der Fahrzeuge D.________ und E.________ rechtens. Die hiergegen erhobene Beschwerde ist – soweit den Beschwerdeführer 2 betreffend – abzuweisen. Soweit den Beschwerdeführer 1 betreffend ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.