Der Beschwerdeführer 1 sei am 14. Juli 2020 zum dritten Mal innert kürzester Zeit polizeilich angehalten und kontrolliert worden. Dem Anzeigerapport zum vorangegangenen Vorfall am 11. Juni 2020 sei zu entnehmen, dass bei einem weiteren Vorfall zwingend eine Sicherstellung des Fahrzeuges geprüft werden müsse. Es liege die Vermutung nahe, dass der zuständige Polizist dem Beschwerdeführer 1 genau diese Konsequenz vor Augen geführt habe, in der Hoffnung, ihn von weiteren unerlaubten Fahrten abzuhalten. Es erstaune doch sehr, dass der Kaufvertrag über die beiden Fahrzeuge vom 15. Juli 2020 datiere.