Die Tatsache allein, dass der Beschwerdeführer 1 Adressat der angefochtenen Verfügung ist, begründet seine Beschwerdelegitimation noch nicht. Ob der Beschwerdeführer 1 ein rechtlich geschütztes Interesse hat, ist vielmehr anhand der Rechtsbegehren zu messen, vorweg also daran, was der Beschwerdeführer 1 gemeinsam mit dem Beschwerdeführer 2 beantragt. 2.3 Die Beschwerdeführer 1 und 2 machen geltend, dass die beschlagnahmten Fahrzeuge D.________ und E.________ im Eigentum des Beschwerdeführers 2 stehen.