Sollte die Bestimmung des Reinheitsgrades mangels Beweismaterials nicht möglich sein, müssen die Behörden ebenfalls Annahmen treffen. Dies ist auch im Vorverfahren vor der Auswertung der Drogen erforderlich, jedenfalls wenn sich der Tatverdacht auf den Handel mit einer grösseren Menge Kokain bezieht und diese Menge bei einem durchschnittlichen Reinheitsgrad die Grenze zum mengenmässig qualifizierten Fall überschreiten könnte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Bestimmungen betreffend Bestellung einer notwendigen Verteidigung umgangen werden und die Strafbehörden sich dem Risiko der Unverwertbarkeit der ersten Einvernahme aussetzen.