Hinzu kommt, dass sich der Tatverdacht nicht nur aufgrund der sichergestellten Fingerlinge mit Kokain ergeben hat, sondern bereits aufgrund der Beobachtungen der Polizei und den Aussagen des Konsumenten. Die Polizei muss damit von einer höheren als der sichergestellten Menge Kokain ausgegangen sein. Zudem darf erwartet werden, dass den Strafverfolgungsbehörden die Informationen betreffend durchschnittliche Reinheitsgrade bekannt sind. Sollte die Bestimmung des Reinheitsgrades mangels Beweismaterials nicht möglich sein, müssen die Behörden ebenfalls Annahmen treffen.