1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Verfügung vom 22. Juli 2020 wies sie das Gesuch des Beschuldigten vom 10. Juli 2020 betreffend die Entfernung seiner Einvernahme vom 1. Mai 2020 aus den Akten ab.