5. Zusammengefasst ergibt sich somit, dass die angefochtene Verfügung rechtmässig ist. Die hiergegen erhobene Beschwerde ist unbegründet und daher abzuweisen. 5 6. Bei diesem Ausgang des Verfahren sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.