im Strafverfahren PEN 14 406 (vgl. Ziff. I des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. Juni 2019, wonach der Beschwerdeführer für 7 Tage Strafvollzug mit CHF 1‘400.00 entschädigt wurde) und betraf teilweise einen Zeitraum, in welchem das Strafverfahren O 14 12557 gegen den Beschwerdeführer noch gar nicht eröffnet war (Eröffnungsverfügung: 6. Januar 2015; Anzeigerapport: 31. Oktober 2014). Die in Ziff.