Diese Kosten wurden dem Beschwerdeführer im Rahmen der beiden Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht auferlegt. Das Verfahren BK 19 144 betraf vorweg nicht das gegen den Beschwerdeführer geführte Strafverfahren, sondern eine Anzeige, welche der Beschwerdeführer gegen diverse Personen erstattet hatte. In BK 19 460 wurden die Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer gemäss seinem Unterliegen im Rechtsmittelverfahren auferlegt. Sie können nicht im eingestellten Strafverfahren zurückgefordert werden.