dass er in der Zeit vom 11. September bis 10. Oktober 2019 in unregelmässigen Abständen polizeilich observiert worden sei. Mit Eingabe vom 28. Juli 2020 erhob die Verteidigung im Namen des Beschwerdeführers Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Die Mitteilung einer Observation vom 20. Juli 2020 sei aufzuheben; 2. Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau sei anzuweisen, ihrer Dokumentations- sowie Aktenführungspflicht nachzugekommen und insbesondere zu belegen, wann der Beschwerdeführer durch wen, wo und mit welchen Ergebnissen überwacht wurde; unter Kosten- und Entschädigungsfolge