Dass er keine juristische Ausbildung hat, ändert daran nichts. Aufgrund der Einvernahme vom 14. Oktober 2019 hatte er Kenntnis über den ihm zur Last gelegten Vorfall vom 19. Juli 2019. Tatzeit und Tatort sind auf dem Strafbefehl aufgeführt, was auch für Fremdsprachige sofort erkennbar ist. Ein einfacher Blick ins Gesetz resp. in die in der Rechtsmittelbelehrung wiedergegebenen Gesetzesbestimmungen, welche im Internet in den verschiedenen Landessprachen erhältlich gemacht werden können, hätte genügt, um darüber Kenntnis zu erhalten, dass Einsprache erhoben werden kann und die diesbezügliche Frist 10 Tage beträgt.