Genau dieser Sachverhalt und die entsprechenden Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sind denn auch im Strafbefehl vom 24.02.2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, aufgeführt. Der Beschuldigte wusste damit sehr wohl, um was es im Strafbefehl vom 24.02.2020 geht. Er wusste nach der Einvernahme vom 14.10.2019 auch, dass im Kanton Bern ein entsprechendes Strafverfahren hängig war und er mit weiterer Korrespondenz in dieser Sache sowie einer allfälligen diesbezüglichen Bestrafung rechnen musste.