Hinzu kommt, dass der Beschuldigte am 14.10.2019 in Französisch durch die Police de proximité Carouge (Kantonspolizei Genf) rechtshilfeweise einvernommen worden war. Anlässlich dieser Einvernahme wurden ihm der in Frage stehende Sachverhalt und die in Frage stehenden Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Kenntnis gebracht und genauer erläutert. Genau dieser Sachverhalt und die entsprechenden Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sind denn auch im Strafbefehl vom 24.02.2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, aufgeführt.