- Bereits kurze Zeit (nur 51 Minuten) später, am 25.07.2019, 11:56 Uhr, antwortete der Beschuldigte per E-Mail in Französisch, dass er sich nicht erinnern könne, jemanden in unerlaubter Weise rechts überholt zu haben. Wenn diese Person Beweise habe, wolle er sie bitte sehen. Es habe manchmal [viel] Verkehr auf der Autobahn gehabt, bei welchem die linke Spur sich weniger schnell voranbewegt habe als die rechte. Diesfalls sei er einfach auf der rechten Spur geblieben und habe sich mit dem Strom normal vorwärtsbewegt. Es sei ihm aber auch schon passiert, dass er eine Person auf der linken Spur habe verlangsamen sehen, um einen Fahrer hinter ihr zu ärgern.