- Nachdem der Beschuldigte die von Pol. D.________ in Deutsch verfasste polizeiliche Vorladung vom 22.07.2019 zur polizeilichen Einvernahme in Wangen a.A. in Sachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Beilage 1 zur Stellungnahme vom 30.04.2020) erhalten hatte, schrieb der Beschuldigte Pol. D.________ am 24.07.2019, 19:56 Uhr, eine E-Mail in Französisch, wonach er das Schreiben in Deutsch erhalten habe, aber leider kein Deutsch spreche, nur Französisch und Englisch. Was er verstanden habe sei, dass es um eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz gehe. Es sei [aus der Vorladung] aber keine Information zur [konkreten]