3 spielsweise der Umstand, dass der Betroffene keine Gelegenheit hatte, am Verfahren teilzunehmen). Die Nichtigkeit eines Entscheides ist jederzeit und von sämtlichen rechtsanwendenden Behörden von Amtes wegen zu beachten [...]. Im Bereich des Strafrechts kommt der Rechtssicherheit eine besondere Bedeutung zu [...]" (BGE 145 IV 197 E. 1.3.2, mit Hinweisen auf weitere Bundesgerichtsurteile).