sie überwies die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache. 1.2 Am 14. Juli 2020 verfügte das Regionalgericht was folgt: 1. Es wird festgestellt, dass die Einsprache des Beschuldigten gegen den Strafbefehl EO 19 13712 vom 19.03.2020 verspätet eingereicht wurde und demnach ungültig ist. Auf die Einsprache wird nicht eingetreten; der vorgenannte Strafbefehl ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Die Kosten dieses Entscheides, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschuldigten auferlegt.