Der Strafbefehl wurde dem Beschuldigten am 28. Februar 2020 eröffnet. Nachdem der Beschuldigte am 12. März 2020 vergeblich bei der Staatsanwaltschaft um Übersetzung des Strafbefehls ersucht hatte, teilte er der Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 19. März 2020 mit, dass er sich zwischenzeitlich durch einen Fachmann habe beraten lassen und er deshalb Einsprache gegen den Strafbefehl erhebe. Am 8. April 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass sie die Einsprache als verspätet erachte; sie überwies die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache.