1. 1.1 Am 24. Februar 2020 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) einen Strafbefehl wegen grober Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen durch unerlaubtes Rechtsüberholen, und einfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen durch unnötiges Verwenden einer Warnvorrichtung. Der Strafbefehl wurde dem Beschuldigten am 28. Februar 2020 eröffnet.