Wenn man vier Personen gegenüberstehe und alleine sei, mache das Angst (Z. 149 ff., Z. 154 ff.). Diese Aussagen sind plausibel und es scheint nachvollziehbar, dass G.________ bei dieser Ausgangslage vor allem aus Angst keine Gegenwehr leistete. Vor diesem Hintergrund ist auch seine weitere Aussage anlässlich der delegierten Einvernahme vom 23. Juli 2020 zu verstehen. Auf Vorhalt der Aussagen von E.________, wonach G.________ selber und freiwillig in das Auto eingestiegen sei, sagte dieser aus: «Ja, pff… Freiwillig schon, aber ich konnte mich nicht wehren» (Z. 165 ff.).