6.3 Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 10. Juli 2020 gab G.________ an, er habe definitiv nicht in das Auto steigen wollen, es wäre aber sinnlos gewesen, sich bei drei Leuten zu wehren. Er habe keine andere Möglichkeit gesehen (Z. 75 ff.). Auch an der delegierten Einvernahme vom 23. Juli 2020 sagte G.________ aus, er habe nicht vor seinem Haus etwas riskieren wollen und habe auch nicht gewollt, dass die Nachbarschaft mitbekomme, was laufe. Er habe in diesem Moment schon recht Angst gehabt. Wenn man vier Personen gegenüberstehe und alleine sei, mache das Angst (Z. 149 ff., Z. 154 ff.).